Bei Notfällen sollte unverzüglich mit der Praxis beziehungsweise dem entsprechendem Notdienst Kontakt aufgenommen werden.
Plötzlich auftretendes Erbrechen
(welches sich in kurzen Abständen wiederholt)
Auftreibung im Bauchraum
Hitzeschlag
Plötzliche Lähmungserscheinungen und Koordinationsstörungen
Krampfanfälle
Unfälle
Blutende Verletzungen
Kopfschiefhaltung / Kopfschiefhaltung
Fliegenmadenbefall bei Kaninchen und Meerschweinchen
Verklebung des Fells mit Teer
Hohes Fieber, über 39,5°C
Bissverletzungen
Futterverweigerung beim Pflanzenfresser
abgeschluckte Fremdkörper und Giftstoffe
Rolligkeit der Katze
(auch wenn sie schreit und sich über den Boden rollt)
Parasitenbefall
(Zecken, Flöhe, Würmer)
Durchfall der seit mehreren Tagen beobachtet wurde
Seit dem 14.02.2020 wurde durch die Bundestierärztekammer eine sogenannte „Notdienstgebühr“ eingeführt bzw. die Gebührenordnung dafür ergänzt.
Sie soll dazu beitragen, dass die Tierarztpraxis auch bei akuten Notfällen in der Nacht und am Wochenende für Sie und Ihren Tieren zur Verfügung stehen.
Diese beträgt 50,00 Euro netto pauschal zu dem ebenfalls angepassten Gebührensatz der Leistungen während des Einsatzes. Die neuen Notdienstgebührensätze gelten zu folgenden Zeiten: